Wohnungen für die Kinder- und Jugendhilfe

Ein Angebot an Wohnungen für die Kinder- und Jugendhilfe mit Hausmeisterservice etc., damit sich das sozialpädagogische Personal auf seinen Arbeitsbereich konzentrieren kann,
Wohnungen für die Kinder- und Jugendhilfe
Symbolbild: So sieht unser Angebot nicht aus. Unseren Wohnungen sind vollausgestattet inklusive Küche und Bad. Das Bild zeigt ein Zimmer eines privaten Hostels. 

Wohnungen? Ja, aber nicht für Kinder- und Jugendgruppen. Es geht um Wohnungen, die für einzelne Kinder- und Jugendliche angeboten werden. Es gibt immer wieder Kinder und Jugendliche, für die kein geeigneter Betreuungsplatz, kein Platz in einem Heim oder ähnliches zur Verfügung steht. Diese Situation will BIFT ändern. Und seit Novemver 2023 haben wir dazu ein Angebot für andere Träger, die die Betreuung übernehmen.

Aktuell unterhält BIFT in eine Wohnung zur Unterbringung eines Kindes oder Jugendliche und eines Betreuers. Im März 2024 erfolgt aktuell die Herrichtung der Nachbarwohnung. Die Herrichtung erfolgt durch Ehrenamtliche ganz tatkräftig und mit Hilfe von Spenden, zum Beispiel gerade für Möbel.

Hausmeisterservice plus

Die Vision besteht darin, in einem großen Wohngebäude mit geeigneter Mieterstruktur bis zu vier Wohnungen zu unterhalten, von denen eine der Unterbringung von Betreuenden dient. Betreuungsleistungen will BIFT jedoch nicht anbieten. Die Leistung von BIFT beschränkt sich auf die Bereitstellung und Unterhaltung der Wohnung, wobei dies ausdrücklich über die Rolle eines reinen Vermieters hinausgeht.

Wir wollen, dass sich das betreuende sozialpädagogische Personal ganz auf seine Aufgabe konzentrieren kann. Bei sonstigen Problemen am Haus, in der Wohnung oder am Mobiliar kümmert sich jemand von BIFT. Wir schließen die Lücke zwischen den Aufgaben eines Eigentümers bzw. Vermieters und dem sozialpädagogischen Personal. Wenn zum Beispiel die Stange mit dem Duschvorhang herunterkommt, dann kommen wir.

Sie sind Anbieter von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe? Interesse?

Falls Sie im Auftrag eines Jugendamtes für ein Kind oder einen Jugendlichen eine Unterbringung suchen, dann könnte das für Sie ein Angebot sein. Schreiben Sie uns an, wenn wir Sie in unseren Email-Verteiler aufnehmen sollen, der über freie Kapazitäten informiert: bift.niederrhein@gmail.com

Aufgrund der Ziele und Zwecke unseres Vereins, seiner Satzung und den Vorgaben zur Gemeinnützigkeit bieten wir Wohnungen insbesondere begrenzt für die Kinder- und Jugendhilfe an. Wohnungen für pädagogisches Personal, für Monteure etc. gehören nicht zu unserem Aufgabenbereich.